Täter-Opfer-Ausgleich
Gibst du die Tat zu, kannst du unter Umständen die Angelegenheit selber wieder in Ordnung bringen.
Bei dieser Variante einigst du dich mit dem Geschädigten, wie du den angerichteten Schaden wieder gutmachen kannst. Das nennt man Täter-Opfer-Ausgleich. Beispielsweise indem du die besprühte Fläche reinigst oder eine Fassade überstreichst. Durch die Eigenleistung oder Mithilfe bei der Beseitigung des Schadens kannst du die Kosten erheblich senken. Dieser Einigung stimmen allerdings nicht alle Geschädigten zu.
Bei der Deutschen Bahn AG, speziell bei der DB Regio AG, kommt der Täter-Opfer-Ausgleich als Schadenswiedergutmachung nicht in Frage. Die Entfernung von Graffiti in und an Zügen unterliegt arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen. So dürfen Jugendliche nicht allein in Gleisanlagen ohne Aufsicht arbeiten. Ein beschädigter oder beschmierter Fahrkartenautomat ist ebenfalls nicht so ohne weiteres zu reinigen.
Im § 249 (2) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist Art und Umfang der Schadensersatzpflicht geregelt: "Ist wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen."
Du musst also bei der DB Regio AG in jedem Fall mit einer Schadensersatzklage rechnen.