Strafrechtliche Folgen

Wird ein Ermittlungsverfahren eröffnet, bekommst du es mit der Staatsanwaltschaft zu tun. Die bewertet den Bericht der Polizei und entscheidet über das weitere Verfahren.

Gesetzbücher

Bei einer Anklage beantragt die Staatsanwaltschaft im Gerichtsverfahren ein Urteil. Der Jugendrichter führt die Verhandlung und fällt das Urteil. Dabei kann das Strafmaß sehr unterschiedlich ausfallen.
Das hängt davon ab, wie hoch der Schaden ist und ob du ein Wiederholungstäter bist. Das Vergehen kann z.B. mit Arbeits- und Beseitigungsauflagen, mit Arrest, einer Geldstrafe und in ganz schweren Fällen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren (mit oder ohne Bewährung) geahndet werden.
Selbst wenn der Jugendrichter milde urteilt, schließt das die zivilrechtlichen Konsequenzen nicht aus. Und die können dich noch viel härter treffen. Der Geschädigte erwirkt einen Schuldtitel, der 30 Jahre lang vollstreckt werden kann.