Polizeiliche Maßnahmen

Wenn du erwischt wirst, bekommst du zuerst Stress mit der Polizei. Die kann eine ganze Reihe an Maßnahmen in Gang setzen:

  • Zunächst werden erstmal deine Personalien ermittelt. Das geht am einfachsten, indem du deinen Ausweis zeigst. Solltest du noch keinen besitzen oder ihn nicht dabei haben, musst du mit aufs Revier.
  • Kann deine Identität nicht zweifelsfrei geklärt werden oder besteht Fluchtverdacht, ist jedermann berechtigt, dich auch ohne richterliche Anordnung festzuhalten bzw. vorläufig festzunehmen. Jedermann! Auch Zeugen, die dich beobachtet haben.
  • Wenn du einer Straftat verdächtigt wirst oder auch nur die Annahme besteht, dass du dabei gewesen bist, kann die Polizei dich, dein Zimmer und die elterliche Wohnung durchsuchen.
  • Die benutzten Gegenstände wie z. B. Cans (Sprühdosen), Caps (Sprühköpfe), Nothammer, Edding (dicker Filzstift) usw. sind Beweismittel und werden sichergestellt bzw. beschlagnahmt. Unter bestimmten Voraussetzungen werden diese dann auch nicht mehr herausgegeben oder sogar vernichtet.
  • In der Vernehmung bekommst du dann die Gelegenheit, dich zur Tat zu äußern. Grundsätzlich ist es von Vorteil, die Tatsachen zuzugeben. Damit erhöhst du deine Chancen, die Sache außergerichtlich zu bereinigen. Du hast aber auch das Recht, die Aussage zu verweigern. Dir sollte dann aber klar sein, dass bei einer eindeutigen Beweislage eine Einstellung des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens nicht mehr möglich ist.
  • Wenn es nötig ist, kann die Polizei – auch gegen deinen Willen – von dir ein Lichtbild machen und Fingerabdrücke nehmen.