Gefahren auf Bahnanlagen
Bahnanlagen stellen für Personen, die keine Erfahrungen im Bahnbetrieb haben, ein lebensgefährliches Risiko dar. Hier gelten andere Regeln als im Straßenverkehr.
- Die Annahme, dass der Schienenverkehr dem Straßenverkehr ähnelt, ist grundsätzlich falsch!
- Züge fahren auf zweigleisigen Strecken nicht unbedingt auf der rechten Seite, wie im Straßenverkehr. Auf Strecken mit mehreren Gleisen besteht die Gefahr, dass Personen, die sich vor einem durchfahrenden Zug in Sicherheit bringen wollen, direkt vor einen Zug auf dem Nachbargleis laufen und hiervon erfasst werden.
- Personen, die durch das unbefugte Betreten von Gleisanlagen eine Schnellbremsung eines Zuges verursachen, können, wenn es zu Personen- oder Sachschäden kommt, straf- und/oder zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Durch unübersichtliche Weichenführungen ist der Fahrweg eines Zuges nicht absehbar. Auf Rangierbahnhöfen werden Waggons auch nachts häufig ohne Licht bewegt. - Durch starken Wind oder eine Schneedecke auf den Gleisen werden Fahrgeräusche von Zügen oft erst "in letzter Sekunde" wahrgenommen.
- Schienen und Eisenbahnschwellen sind zum Teil äußerst rutschig und werden zur gefährlichen Stolperfalle. Wer mit dem Kopf auf eine Schiene schlägt, kann nicht nur verletzt werden, sondern auch das Bewusstsein verlieren.
- Der Lokführer kann nicht ausweichen!
- Der Sog eines vorbeifahrenden Zuges kann Personen unter den Zug reißen. Dies gilt insbesondere im Tunnel!
- Eine Weiche wird bei der Umstellung einen darin befindlichen Fuß zerquetschen.
- Wer die Sicherheitsabstände bei abgestellten Zügen nicht kennt, läuft Gefahr, durch Rangierbewegungen von einem Wagen erfasst zu werden. Das Ansetzen einer Lok erfolgt zum Teil in Entfernungen von über 100 Metern und außerhalb des Sichtfeldes.
- Die Oberleitung der Bahn steht unter einer Spannung von 15 000 Volt. Bei einer Annäherung von wenigen Metern kann der Strom "überspringen". Auch wenn Gegenstände berührt werden, die Kontakt zur Oberleitung haben, kann der Strom übergeleitet werden. Derartige Unfälle enden in der Regel tödlich.
- Der Bremsweg eines Zuges, der 100 km/h fährt, kann bis zu 1000 Meter betragen. Selbst wenn der Lokführer eine Person auf mehreren hundert Metern Entfernung auf den Gleisen erkennt, kann er den Zug nicht mehr rechtzeitig abbremsen. Das kann zur tückischen Falle für jeden werden, der stürzt oder die Annäherung des Zuges nicht rechtzeitig bemerkt.
- In verschiedenen Städten wird der Strom über eine Stromschiene geführt, die sich am Boden unmittelbar am Gleisbett befindet. Die Stromabnehmer am Eisenbahnwaggon befinden sich auf Kniehöhe und können bei Berührung lebensgefährliche Restspannungen übertragen.
- Die Aufzählung der Gefahrenpunkte ist nicht abschließend. Aufgrund der Gefahren ist das Betreten von Bahnanlagen für Unbefugte nicht gestattet und ist je nach den örtlichen Umständen strafbar oder stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Wer illegal sprüht, arbeitet unter Stress und konzentriert sich darauf, nicht entdeckt zu werden. Dabei lässt der Sprayer die Gefahren des Schienenverkehrs außer acht, bei einer Flucht um so mehr. Deswegen kam es auf Bahnanlagen auch schon öfter zu tödlichen Unfällen, deren Opfer Graffiti-Sprayer waren.
(Copyright Günter Kuhr)