Authentische Fälle
Denk an die Folgen!
29 Graffitistraftaten, 6 Straftaten des Erschleichens von Leistungen und schließlich ein Diebstahl brachten das Fass zum überlaufen: Im Juni 2010 sprach das Jugendschöffengericht des Amtsgerichtes Rostock einen 22-Jährigen schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren, 6 Monaten nach Jugendstrafrecht. Die Aussetzung zur Bewährung ist nicht möglich.
Im November 2008 beschmierten die Schüler Peter (18 Jahre) und Tom (18 Jahre) eine Eisenbahnbrücke in Hamburg mit ihren Tags und Graffiti. Dabei wurden sie von zwei Beamten der Bundespolizei beobachtet und vorläufig festgenommen. Der Ermittlungsdienst der Bundespolizei ermittelte und übergab die Ergebnisse dem zuständigen Amtsgericht. Dort fällte die Richterin ein nicht alltägliches Urteil: Peter und Tom mussten unter Aufsicht der Bundespolizei die beschmierten Flächen der Brücke selbst reinigen. Den erforderlichen Spezialreiniger hatten die beiden Jugendlichen aus eigener Tasche zu bezahlen.
Im Juli 2010 besprühten zwei 15-Jährige auf den Gleisen der Bahnstrecke Berlin - Hannover im Bereich der Rathenower Havelbrücke einen haltenden Güterzug. Der Triebfahrzeugführer des in Richtung Hannover fahrenden ICE bemerkte die Personen und gab Notsignale. Zu spät, unmittelbar danach erfasste der Zug die jungen Rathenower. Einer der Sprayer war sofort tot, der zweite starb später in der Klinik. Der zwölfjährige Bruder des einen hatte alles mit angesehen und erlitt einen Schock.
Nach einigen nachmittäglichen Bieren besorgten sich im März 2010 ein 22jähriger Azubi und ein 23jähriger Hartz IV-Empfänger Farbdosen und sprühten in Neumünster und in einer Regionalbahn Graffitis. „Graffiti sind die kulturelle Plage der Zeit. An jeder freien Stelle sind Schmierereien. Es ist eine einzige Verantwortungslosigkeit, Sinnlosigkeit und Gedankenlosigkeit. Das ist keine Form der Freizeitgestaltung“, befand Amtsgerichtsdirektor Andreas Martins und verurteilte die beiden jungen Männer wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung zu 3.000 Euro und 2.300 Euro Geldstrafe.
Deren Kommentar: „Eine blöde Idee“.