Einer für alle?
Ole, der mit seiner Crew beim illegalen Sprayen als einziger erwischt wurde, wollte seine Kumpels nicht verpfeifen. Er selbst stand ja nur Schmiere.
So schlimm konnte es da ja nicht kommen. Irrtum! Ole hat sich an der Tat beteiligt und sich deshalb als Mittäter strafbar gemacht. Er muss in diesem Falle für den gesamten Schaden aufkommen.
Unter § 830 BGB Mittäter und Beteiligte heißt es: "Haben mehrere....einen Schaden verursacht, so ist jeder für den Schaden verantwortlich. Gleiches gilt, wenn sich...nicht ermitteln lässt, wer...diesen Schaden verursacht hat." Das nennt man gesamtschuldnerische Haftung.
Auch wenn die Gerichte milde urteilen, so bleibt die Rechnung der Geschädigten offen. Für diese Rechnung können die Geschädigten einen Schuldtitel erwirken, der 30 Jahre Gültigkeit hat.
Denk doch mal weiter. Glaubst du wirklich, dass deine Freunde dich bei der Ablösung des Schuldtitels unterstützen? Es geht um deine Zukunft. 30 Jahre sind eine verdammt lange Zeit. Also, versau´s Dir nicht!