Verschärfung des Strafrechts

Das nicht genehmigte Anbringen von Graffiti wird nach Anzeige durch den Eigentümer zivil- und strafrechtlich verfolgt.

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Aufgrund der Zunahme von illegalen Graffiti wurde folgerichtig im September 2005 eine Strafrechtsänderung nach §303 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) vorgenommen, die strafverschärfend wirkt. Danach macht sich auch strafbar, "wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert". Früher musste die Substanzverletzung durch den Geschädigten erst nachgewiesen werden.

Zivilrechtlich kann gegen den Sprayer ein Schadensersatzanspruch wegen unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Nicht nur die Kosten für die Entfernung der Graffiti werden fällig, sondern auch die Anwalts- und Prozesskosten. Ist der minderjährige Täter nicht in der Lage dazu, haften nicht etwa die Eltern, wie viele glauben, sondern der Jugendliche selbst. Denn ein rechtskräftiger Titel verjährt erst nach 30 Jahren. Verdient der Jugendliche eigenes Geld, wird er zur Kasse gebeten. Aus ist der Traum vom ersten eigenen Auto oder von einer Urlaubsreise. Eltern sollten deshalb frühzeitig mit ihren Kindern über die Folgen von illegalen Graffiti sprechen.