Wer kann helfen?

Wenden Sie sich mit allen Fragen an Ihr zuständiges Jugendamt. Dort erhalten Sie Hinweise und Tipps, auf Wunsch auch anonym.

Schriftgrafik Jugendamt

Wenn Ihr Kind beim illegalen Sprayen erwischt wurde, klären Sie mit ihm den genauen Tathergang. Das ist für die Schadensregulierung ganz wichtig. Sie sind der gesetzliche Vertreter, wenn ihr Kind unter 18 Jahre alt ist. Hat Ihr Kind gemeinsam mit Freunden in einer Crew gesprayt, sollten Sie über die gesamtschuldnerische Haftung Bescheid wissen. Denn auch wenn mehrere einen Schaden verursacht haben, so ist jeder für den Schaden verantwortlich.

Zunächst sollten Sie klären, ob eine außergerichtliche Einigung möglich ist. Eine Schadensregulierung kann auch im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs erfolgen. Dabei können die Verursacher durch Eigenleistungen Schäden entfernen.
Anzumerken ist, dass dies bei der Deutschen Bahn AG aus arbeitschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist.

Wenn Sie Unterstützung brauchen, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt. Dort werden Sie beraten und erhalten Tipps und Hinweise zum weiteren Vorgehen. Im Falle eines Gerichtsverfahrens können auch die Jugendgerichtshilfe oder Sozialarbeiter hilfreich zur Seite stehen. Jugendämter gibt es in jeder größeren Stadt und in jedem Landkreis in Niedersachsen und Bremen.
Kommt es zum Strafverfahren, können Sie natürlich auch einen Anwalt einschalten.

Der Geschädigte kann einen gerichtlichen Titel gegen den minderjährigen Jugendlichen erwirken. Hiermit sichert sich der Geschädigte sein Recht auf eine Haftung bzw. Kostenerstattung über einen Zeitraum von 30 Jahren.