Erwischt und dann?

"Das hatten wir nicht erwartet! Als morgens um 6.00 Uhr die Polizei vor der Tür stand und das Zimmer unseres Sohnes durchsuchte, waren wir tief geschockt", so die Aussage der Eltern des 16-jährigen Tim.

Spraydosen

Tim hatte mit seiner Crew am Vorabend einen Nahverkehrszug auf einer Abstellanlage der Bahn großflächig bemalt. Er und sein Kumpel konnten zwar noch flüchten als der Wachschutz kam, aber Tim hatte seinen Rucksack mit dem „Blackbook“ (Skizzenbuch) am Tatort zurückgelassen, der auf seine Spur führte.

Alles leugnen half nun nichts mehr, denn mit seinem Tag (Namenskürzel) hatte er zudem seine ganz persönliche Handschrift hinterlassen. Und nun kamen auch noch ältere Delikte dazu. Die Polizei konnte Tim und seiner Crew nämlich mit Hilfe einer Datenbank, in der illegale Graffiti und Tags gespeichert sind, noch einige weitere Graffiti nachweisen. Das wird teuer!

besprühter Zug

Schon lange hatten die Eltern bemerkt, dass sich Tim zunehmend für abstrakte Kunst und Hip Hop interessiert. Er hatte sein Zimmer entsprechend gestaltet, verzierte seine Schulhefte mit seinem Wortkürzel und kam abends oft sehr spät nach Hause.

Die Eltern taten dies als Ausdruck der vorübergehenden Pubertätsphase ab und fragten nicht nach. Schließlich ist Tim ein guter Schüler und nicht besonders auffällig. Nun kommt es zu einem Strafverfahren mit juristischen Konsequenzen. Doch damit nicht genug. Mit zivilrechtlichen Folgen muss er ebenfalls rechnen, denn die Deutsche Bahn AG als Geschädigte wird ihre Schadensersatzforderungen geltend machen. Das kann teuer werden….! Den besprayten Zug wieder zu säubern, kostet rund 10.000 Euro.
Weitere Kosten kommen sogar noch dazu, wenn die ausgefallenen Fahrten zu Buche schlagen.

Ein Täter-Opfer-Ausgleich kann aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen bei der DB Regio AG leider nicht zum Tragen kommen. Am besten wird es sein, wenn die drei aus der Crew die Tat zugeben, damit es ggf. nicht erst zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Der Weg ist dann die außergerichtliche Schadensregulierung. Rat können sich Tim und seine Eltern bei ihrem zuständigen Jugendamt holen.